Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher!
Das Team des Ambulanten Tumorzentrum Bremerhaven begrüßt Sie in den Räumlichkeiten der alten „Villa Seedorf“. Schon von außen merkt man, dass es sich um ein ganz besonderes Haus handelt. Wirklich außergewöhnlich ist aber die Gestaltung im Hochparterre. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Erhaltung dieses großartigen architektonischen Denkmals bewusst und so wurde bei der Restaurierung mit Respekt vor der Geschichte des Hauses vorgegangen. Die STÄWOG als neuer Eigentümer des Hauses und das Ambulante Tumorzentrum haben dabei sehr eng mit dem Denkmalschutz zusammengearbeitet. Wir sind sehr stolz und glücklich, hier arbeiten zu dürfen und haben deshalb auch das Haus zu unserem Logo gemacht.
Die folgenden zwei kurzen Aufsätze geben einen kleinen Einblick in die Entstehungsgeschichte des Hauses. Außerdem stellen wir Ihnen historische Fotos zur Verfügung, die wir freundlicherweise vom Landesamt für Denkmalschutz zur Verfügung gestellt bekommen haben. Wenn möglich, werden wir auch in Zukunft weitere Dokumente sammeln und auf dieser Seite veröffentlichen.
Die Villa Seedorf heute
Brönner, Wolfgang: Bremerhaven.
Baudenkmäler einer Hafenstadt, Bremen 1976, S. 32-33:
Aus der ersten Phase gründerzeitlicher Architektur haben sich zwei prächtige Wohnhäuser an der Hafenstraße erhalten, die Häuser Hafenstraße 14 und 54. Beide entstanden zwischen 1870 und 1880. Sie haben jedes zwei Geschosse und einen breiten Giebel. Noch durchaus dem späten Klassizismus verpflichtet, zeigt ihre Architektur aber auch schon eindeutige Merkmale gründerzeitlicher Gestaltung. Die gestalterische Hervorhebung der Gebäudemitte durch Erker und Giebel sowie die Neigung zu vollplastischem Schmuck erinnern an barocke Architektur und künden von dem wachsenden Repräsentationsbedürfnis der neuen Epoche. Das Haus Nr. 14, das vermutlich 1877 für den Maurermeister und Bauunternehmer F. W. Seedorf errichtet wurde, behält trotz der Figuren in Obergeschoß und Giebelfeld klassische Strenge. Erfreulicherweise ist das an der Ecke zur Wilhelm-Busch-Straße gelegene Haus nicht nur Fassade, sondern zeigt auch zur Nebenstraße hin eine gut gestaltete Seitenfront. Das etwa gleichzeitig für den Zimmermeister H. A. Möller erbaute Haus Nr. 54 ist im Sinne des neuen Stiles reicher an plastischen Gestaltungselementen. Im Erdgeschoß ist die Wand durch kräftige Quaderfugen gegliedert. Im Obergeschoß tritt ein auf schweren Konsolen ruhender Erker weit hervor. Im Dachausbau schließlich sind an die Stelle von Säulen vollplastische Frauenfiguren getreten, die das Gebälk tragen. Darüber erhob sich auf stark vorkragendem Gesims ein hoher Giebel, der aber inzwischen abgetragen ist. Diese prächtigen Wohnhäuser wurden neben den Bauhöfen der einzelnen Bauunternehmen errichtet, die sich damals vornehmlich im unteren Bereich der Hafenstraße angesiedelt hatten.
Begründung zur Unterschutzstellung 1978 Landesamt für Denkmalpflege Bremen
Hafenstraße 14, Villa Seedorf, heute Standesamt in Bremerhaven-Lehe
Begründung:
Bei dem Haus Hafenstraße 14 handelt es sich um das etwa 1877 errichtete ehemalige Stadtpalais des Bauunternehmers Seedorf. Die Qualität der Architektur sowie deren Erhaltungszustand waren bereits Anlaß genug, das Objekt am 10.8.1976 unter Denkmalschutz zu stellen. Die erst später bekannt gewordenen Innenräume des Erdgeschosses geben dem Haus eine zusätzliche, ganz besondere Bedeutung. Der sehr reiche Deckenstuck der Zimmer und Flurräume ist vollständig farbig angelegt.
Holzmalerei, bunte Blüten und lebendig bemaltes Beschlagwerk wechseln einander ab. Die freien Deckenspiegel sind in feinster Dekorationsmalerei mit Putten, Fabelwesen und dergleichen gefüllt. Die Gesamtwirkung der Malerei hat einen tonigen, warmen Farbklang und entspricht in Stil und Farbgebung den damals beliebten Renaissancevorbildern. Ein Blick in die Muster und Vorlagenwerke der Zeit, die damals in großer Zahl in Deutschland und Frankreich veröffentlicht wurden, macht deutlich, daß die Dekorationsmalerei in der Villa Seedorf nach Qualität und Reichtum zum Besten der Epoche zu zählen ist. Sie ist deshalb in die Bauzeit oder in die Jahre um 1880 zu datieren.
Durch häufiges Firnissen erscheint das Ganze zwar jetzt etwas zu bräunlich. Eine gründliche Reinigung würde jedoch die Farben wieder in alter Frische erstrahlen lassen. Im Übrigen ist der Zustand der Malerei und des Stucks bemerkenswert gut. Außerdem sind alle Türen, Täfelungen, Ätzglasscheiben und Fußböden aus der Zeit unversehrt erhalten. Nach Angaben der Eigentümerin sind schließlich unter den Tapeten die relativ gut erhaltenen Reste der originalen, angeblich sehr reichen Wandgestaltung zu erwarten.
Bremerhaven hat mit dieser Villa ein Zeugnis der frühen Gründerzeit aufzuweisen, das durch seine nahezu vollständige Erhaltung im Innern wie im Äußeren und durch seine hohe künstlerische Qualität im weiten Umkreis ohne Beispiel ist. Es ist deshalb gerade auch wegen der Innenräume ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, dessen Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ganz besonders im öffentlichen Interesse liegt. Der Gegenstand des Denkmalschutzes ist deshalb auf die oben beschriebenen Innenräume des Erdgeschosses sowie das Treppenhaus einschließlich aller Türen und der wandfesten Einrichtung zu erweitern.